Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsverhältnisse zwischen den Mietern von Ferienobjekten und der Agentur 'kroatien-tour'.
1. Vertragsabschluß
Der Vermittlungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter/Veranstalter kommt durch telefonische oder schriftliche Anmeldung durch den Kunden zustande. Dieser Vertrag enthält alle wichtigen Daten.
2. Zahlung
Zugleich mit der Anmeldung ist die Buchungsgebühr in Höhe von 30,- € und eine Anzahlung in Höhe von 20 - 30 % (je nach Ferienobjekt) zu leisten. Der Restbetrag ist zusammen mit der ortsüblichen Kurtaxe bei Ankunft an den Vermieter / Veranstalter zu zahlen. Bei einigen Vermietern hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von 80,- €. Diese Kaution erhalten Sie dann am Ende des Urlaubes vollständig vom Vermieter / Veranstalter zurückerstattet, wenn am Ferienobjekt keine Beschädigungen oder Verluste *) eingetreten sind. (* Diese werden gegebenenfalls von der Kaution abgezogen.)
3. Rücktritt
Die Kündigung des mit uns abgeschlossenen Vermittlungsvertrages ist jederzeit möglich. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei der Agentur 'kroatien-tour' schriftlich per Einschreiben eingeht. Die entstehenden Stornokosten richten sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung. Der Rücktritt bis zu 5 Tagen nach Buchung ist kostenfrei, soweit die Frist bis zum Mietbeginn mindestens 45 Tage beträgt.
Bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises als Stornogebühr fällig, bei einem Rücktritt 44 Tage oder weniger bis Mietbeginn sind es 80 % des Mietpreises, wenn es der Agentur nicht gelingt einen Nachmieter zu finden. Stornogebühren entstehen nicht, wenn der Kunde selbst einen Nachmieter findet. Es ist dann lediglich die (Um-)Buchungsgebühr zu bezahlen.
4. Umbuchung und Rücktritt bei höherer Gewalt
Umbuchungen werden nur dann als Rücktritt behandelt, wenn kein Ersatz gefunden werden kann. Namensänderungen werden ohne Gebühren vorgenommen.
Im Falle höherer Gewalt können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Als höhere Gewalt gelten: Epidemien, innere Unruhen oder Kriegshandlungen im gebuchten Zielgebiet, Naturkatastrophen oder Zerstörung von Unterkünften. Bei Rücktritt wegen höherer Gewalt beträgt die Stornogebühr 60,- €.
5. Haftung und Haftungsbeschränkungen der Agentur
Die Agentur haftet für sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Die Agentur haftet nicht für Störungen im Bereich von vermittelten Fremdleistungen (z.B. Anreise - Autofähre, Zustand von Stränden, Pannen und Ausfälle im örtlichen Elektrizitätsnetz oder der örtlichen oder häuslichen Wasserversorgung, für defekte Boiler, Pumpen, Küchengeräte und Motorboote), da die Agentur nicht Veranstalter, sondern Vermittler ist (§ 651 A II BGB).
Werden am Mietobjekt erhebliche Mängel festgestellt (Schäden an der Mietsache oder unzureichende Reinigung), so können Sie Abhilfe verlangen. Dies gilt auch, wenn das Mietobjekt - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung steht.
Wenden Sie sich zunächst an den Vermieter oder an unseren örtlichen Vertreter, Herrn Vrajic. Sind diese nicht erreichbar, setzen Sie sich bitte telefonisch (00-49-7031-232027 oder per Fax (00-49-7031-232293) mit der Agentur in Verbindung.
Wird durch den Vermieter, den örtlichen Vertreter oder die Agentur Abhilfe geschaffen, gilt der Mangel als beseitigt bzw. ist der Vermittlungsauftrag erfüllt.
Die Agentur haftet nicht für die aufgrund landesüblichen Verhaltens der Bewohner in Kroatien von Reisenden anderer Länder empfundenen Beeinträchtigungen sowie für Belästigungen durch Tiere (z.B. streunende Hunde, Katzen, Mäuse, Ungeziefer, Insekten).Das Leben im Freien bis in die Nacht hinein gehört in Kroatien zum landesüblichen Verhalten.
Die Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter der Meinung ist, daß das Mietobjekt nicht seinem persönlichen Geschmack entspricht.
Darauf weisen wir ausdrücklich hin: Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, indem wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung anbieten. Die Abhilfe können wir verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Beanstandungen nach Annahme der angebotenen Ersatzleistungen gilt obiges Abhilfeverfahren entsprechend.
6. Ferienobjekt-Mietvertrag
Für die Vermittlung eines Ferienobjektes gelten folgende Bedingungen:
a) Das Mietobjekt steht dem Mieter ab 12 Uhr des ersten Tages und bis 10 Uhr des letzten Tages zur Verfügung.
b) Der Mieter hat Objekt und Motorboot pfleglich zu behandeln und alle von Ihm verursachten Schäden dem Hauseigentümer zu melden. Die Schäden sind vom Mieter an Ort und Stelle zu regulieren, ggf. werden sie von der hinterlegten Kaution abgezogen. Nach Ablauf der Mietzeit sind Haus und Motorboot in dem selben Zustand zu übergeben, wie sie vom Mieter am Anfang vorgefunden wurden.
c) Die Mietpreise gelten nur für die in der Objektbeschreibung angegebene Personenzahl.